Rücktritt Vom Kaufvertrag Nach Zweimaliger Nachbesserung
Im Kaufrecht ist sehr detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzung ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach zweimaliger Nachbesserung erfolgen kann. Dice gesetzlichen Bestimmungen sind aber nur mit einigem Hintergrundwissen zu verstehen. Wir erklären, was Sie beim Rücktritt vom Kaufvertrag beachten müssen und wie dieser erfolgt.
Rücktritt vom Kaufvertrag nach zweimaliger Nachbesserung
Im deutschen Zivilrecht greift der sogenannte Vorrang der Nacherfüllung. Damit ist gemeint, dass der Käufer ohne weitere Voraussetzungen Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen kann. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 439 BGB.
- Demnach kann der Käufer wählen, ob er eine neue Sache haben möchte oder, ob die schon vorhandene Sache ausgebessert werden soll. Kaufen Sie too ein Auto mit einer gebrochenen Achse, haben Sie die Wahl, ob der Schaden beseitigt wird oder Sie ein neues Auto erhalten.
- Wenn Sie ungeachtet dessen vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, müssen Sie hierfür in der Regel zunächst eine Frist setzen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Verkäufer vor dem Rücktritt überhaupt ausreichend Zeit hatte, die Sache zu reparieren oder auszutauschen.
- Es gibt aber Fälle, in denen eine solche Frist nicht erforderlich ist. Dies regelt § 440 BGB. Demnach bedarf es einer Fristsetzung nicht, wenn dice Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer zwei Mal ohne Erfolg versucht hat, dice Kaufsache auszubessern. Anschließend können Sie ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Wichtig ist aber, dass Sie die Vorschrift des § 440 BGB nicht falsch verstehen: Es geht gerade nicht darum, dass der Verkäufer nur zwei Mal nacherfüllen darf. Sofern Sie damit einverstanden sind, können Sie dem Verkäufer auch zehn Möglichkeiten zur Reparatur geben. Nach dem zweiten Versuch gold dice versuchte Nacherfüllung aber als gescheitert und Sie brauchen keine Frist mehr zu setzen.
- Selbstverständlich kann aber auch vom Verkäufer nicht ad hoc verlangt werden, dass er den Mangel beseitigt. Deswegen ist ihm für die Behebung des Mangels eine angemessene Frist zu setzen. Wie lang diese ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vor allem von der Kaufsache ab. Die aufwendige Reparatur eines Designersessels wird länger dauern müssen als die Behebung eines Lackschadens an einem Auto.
Voraussetzungen des Rücktritts vom Kaufvertrag
Das Bürgerliche Gesetzbuch, hier vor allem das Kaufrecht, regelt recht umfassend, inwiefern ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen kann.
- Ausgangspunkt sämtlicher Überlegungen ist § 437 BGB. Hier finden sich sämtliche Optionen, die dem Käufer einer mangelhaften Sache offenstehen. Dazu zählen der Schadensersatz, die Minderung oder eben auch der Rücktritt. Alle diese sogenannten Gestaltungsrechte sind von bestimmten Voraussetzungen abhängig.
- Gemein ist ihnen aber, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorliegen muss. Das bedeutet, dass die Kaufsache bereits einen Fehler haben muss, wenn sie an den Käufer übergeben wird. Das überzeugt: Immerhin ist es nicht überzeugend, wenn der Käufer noch Schadensersatz verlangen könnte, obwohl er selber den Schaden an dem gekauften Gegenstand verursacht hat.
- Liegt as well ein solcher Mangel bei Gefahrübergang vor, greift zunächst der benannte Vorrang der Nacherfüllung. Trotzdem kann es Ihnen selbstverständlich irgendwann dice Geduld ausgehen, insbesondere, wenn der Verkäufer es einfach nicht schafft, eine mangelfreie Sache zu liefern.
- In diesem Fall kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Dieser ist aber eben abhängig davon, dass Sie zuvor eine Frist setzen.
- Um festzustellen, ob der Mangel beseitigt wurde, lässt sich auf die gesetzlichen Mängelbegriffe in §§ 434, 435 BGB zurückgreifen. Zudem müssen Sie den Rücktritt erklären gem. § 349 BGB. Dies geschieht entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten.
Welche Folgen erwachsen aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ausgehend davon stellt sich dice Frage, welche Folgen mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag eintreten. Juristisch spricht man davon, dass ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis entsteht. Im Zuge dessen sind gem. § 346 BGB von beiden Seiten die jeweils erhaltenen Leistungen zurückzugeben.
- Allerdings kann es Fälle geben, in denen eine Rückgewähr der Kaufsache schlichtweg nicht möglich ist.
- Das leuchtet insofern ein, als dass die gekaufte Sache etwa schon verbraucht sein kann. Wenn Sie etwa Mehl kaufen, den Kaufpreis aber nicht bezahlen und der Verkäufer infolge dessen vom Kaufvertrag zurücktritt, kann es vorkommen, dass Sie das Mehl schon zu Brötchen verarbeitet haben.
- Dann müssen Sie nicht mehr das Mehl oder gar die Brötchen zurückgeben, sondern Wertersatz leisten, also den Betrag bezahlen, den Sie für das Mehl aufgewendet haben.
- In vielen Fällen ist es aber zwangsläufig, dass sich die Sache verschlechtert. Wenn Sie ein neues Automobile kaufen, ist es schon nach der ersten Fahrt kein Neuwagen mehr und dadurch weniger wert.
- Die Verschlechterung durch diese so bezeichnete "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" bleibt insofern bei der Ermittlung des Wertersatzes außer Betracht.
- Ziel des Rücktritts soll es nach alldem aber sein, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer am Ende so stehen, wie sie ursprünglich vor dem Abschluss des Kaufvertrags standen.
- Das betrifft vor allem die wirtschaftliche Komponente, sodass keiner der beiden Vertragsparteien ein finanzieller Nachteil durch den Rücktritt erwachsen soll.
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Source: https://praxistipps.focus.de/kaufvertrag-ruecktritt-nach-zweimaliger-nachbesserung-so-funktionierts_142901
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